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Hessen regelt Schulsozialarbeit neu. Ein Kommentar

Kommentar zu: „Sozialarbeit für jede Schule. Land regelt Finanzierung“ in der Frankfurter Rundschau vom 6.2.2015

Kultusminister Alexander Lorz (CDU) verspricht: „Wir bauen Schulsozialarbeit aus“, und es werde kein einziger Cent gekürzt. Schulen können künftig selbst entscheiden, „ob sie Schulsozialarbeiter einstellen wollen“. Ja wie denn? Wovon sollen Schulsozialarbeiter bezahlt werden? Bislang wurden einige Schulsozialarbeitsprojekte vom Land mitfinanziert. 400.000 Euro standen dafür pro Jahr zur Verfügung. Bei weitem zu wenig für den Bedarf an Schulsozialarbeit in Hessen. Diese Mittel sollen nun in den Topf der 105-prozentigen Lehrerversorgung gehen, aus dem neben anderen wichtigen Aufgaben der Schulen auch Schulsozialarbeiter bezahlt werden sollen. Für beides werden die Mittel nicht reichen.

Erziehungswissenschaftler haben mehrfach die positiven Wirkungen von Schulsozialarbeit empirisch belegt, aber offenbar werden diese Ergebnisse von Politikern nicht wahrgenommen. Alle großen Wohlfahrtsverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft katholischer Jugendsozialarbeit, die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)  und auch der Bundeselternbeirat fordern einen Ausbau von Schulsozialarbeit an allen Schulformen und deren gesicherte Finanzierung. Bislang müssen Schulen und Schulsozialarbeiter vielfach jährlich um ihre Weiterfinanzierung kämpfen. Landesmittel erhalten die wenigsten, viele sind auf Spenden angewiesen.

Mit der Neuregelung zur Finanzierung von Schulsozialarbeit ist zu  befürchten, muss, dass Schulsozialarbeit nicht, wie versprochen, ausgebaut, sondern abgebaut wird.

Wilma Aden-Grossmann

Über die Autorin

Wilma Aden-Grossmann, emeritierte Professorin für Sozialpädagogik an der Universität Kassel, ist Herausgeberin und Autorin zahlreicher Publikationen,  u.a. zur frühkindlichen Erziehung, zur Geschichte des Kindergartens, zur Schulsozialarbeit und zur jüdischen Sozialarbeit in Deutschland.

Stu­dium der Germanistik, Soziologie und Er­zieh­ungs­wissenschaft an der FU Berlin, Göttingen und Frankfurt. Erstes und Zweites Staatsexamen für das Lehramt. Nach fünfjähriger Tätigkeit im Schuldienst wechselte sie auf ein Stelle als Pädagogische Mitarbeiterin an der Universität Frankfurt, Fachbereich Erziehungswissenschaft. Promotion 1974 in Frankfurt und Habilitation 1986 an der TU Berlin.

1980 wurde sie Professorin für Sozial­pädagogik an den Universitäten Frankfurt am Main (bis 1986), Dortmund (bis 1989) und Kassel. Seit 2001 im Ruhestand.