- Die Schulsozialarbeit muss in Hessen wie in einigen anderen Bundesländern flächendeckend als fester Bestandteil des Bildungswesens ausgebaut werden. Dabei ist eine Vollzeitstelle für 150 Schüler anzustreben.
- Die Finanzierung kann weder allein den Schulen noch den klammen Kommunen zugemutet werden, sondern verlangt einen festen Posten im Landesetat wie es z.B. Baden-Württemberg mit jährlich 55 Millionen Euro, Sachsen mit 13,9 Millionen, Rheinland-Pfalz mit 5,6 Millionen, Brandenburg mit 5,6 Millionen und Schleswig-Holstein mit 4,6 Millionen praktizieren (E.u.W. 1/2015, S.32). Da Hessen reicher ist als die meisten der genannten Länder, ist es eine Frage des politischen Willens. Die einstigen 300-400 000 sind indiskutabel.
- Freie Träger sind als Träger der Schulsozialarbeit zu bevorzugen,da die Schule einen unabhängigen Partner braucht, der eine professionelle und konzeptionelle Sozialarbeit garantiert und bei schulischen Konflikten als neutraler Schlichter wirken kann. In der Hochschul- und Lehrerausbildung sind Elemente der Schulsozialarbeit zu vermitteln.
- Die häufig befristeten und spendenabhängigen Stellen der SchulsozialarbeiterInnen sind mit einer Regelfinanzierung in dauerhafte und zukunftsichere Stellen umzuwandeln. Schulsozialarbeit muss zu einem festen Bestandteil der Jugendhilfe werden.
- Die Bedeutung und dringende Notwendigkeit der Schulsozialarbeit, vor allem zur Stützung sozialbenachteiligter Schüler und ihrer Eltern ,aber auch zur Verbesserung des Schul-und Lernklimas und zur Entlastung der oft hilflosen Lehrer, ist in den Kommentaren zu unserer Petition hinreichend begründet und betont worden.Die Wertschätzung dieser Arbeit könnte durch Preise für besonders wirksame Modelle unterstrichen werden, für die auch Stiftungen gewonnen werden könnten.
Anmerkung: Ähnliche Argumente und Forderungen wurden bereits von den Gewerkschaftstagen der GEW 2009 in Nürnberg und 2013 in Düsseldorf formuliert.
Prof. em. Dr. Wilma Aden-Grossmann
Prof. em. Dr. Gerd Iben