Petition zur Weiterförderung von Schulsozialarbeit

Die ersten Schulsozialarbeitsprojekte wurden in Hessen bereits Mitte der 1970er Jahre gegründet, vom Land Hessen aber stets nur in Form einzelner Projekte gefördert. Die zur Verfügung gestellten Mittel betrugen nur 350.000 bis 400.000 Euro, waren also immer unzureichend. Nun aber kündigte das Land den Trägern zum 31.7.2015 und wird die Förderung einstellen.  Die  Verlagerung bzw. Streichung der Landesmittel stellt einen Rückzug des Landes aus der Verantwortung für die Schulsozialarbeit dar.

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Im Haushaltsjahr 2015 sind die Mittel offiziell im Haushalt bei Kapitel 04 59 Schulen veranschlagt, dies bedeutet, sie sind verlagert in die 105 prozentige Lehrerversorgung für die Schulen.
Nach einer neuen Verordnung sollen die Schulen selbst entscheiden, ob sie aus der zusätzlichen Stundenzuweisung Schulsozialarbeit finanzieren wollen. Schulsozialarbeit muss also mit anderen Aufgaben der Schule in Konkurrenz treten; denn in der Regel wird das zusätzliche Budget von den Schulen für Förderunterricht, Differenzierung oder Aufbau von schulischen Schwerpunkten benötigt. Damit ist der Fortbestand von Schulsozialarbeit in hohem Maße in Frage gestellt.